pfeil Risikoabsicherung des Darlehens:

Mit der Gewährung von Baudarlehen stehen Sie gegenüber dem Darlehensgeber unwiderruflich in der Pflicht und haben unter allen Umständen den vertraglich vereinbarten Kapitaldienst zu leisten.

Das ist auch der Fall, wenn einer der am Kapitaldienst beteiligten z.B. durch Tod ausfällt. In vielen Fällen ist die Belastung durch den monatlichen Kapitaldienst für den Hinterbliebenen dann nicht mehr tragbar und das Objekt muss, meist nach Zwangsversteigerung, aufgegeben werden.

Um das zu vermeiden, ist der Darlehensgeber verpflichtet, Ihnen eine Risikoabsicherung anzubieten.

pfeil Bauherrenhaftpflicht:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr eines konkret bezeichneten Objekts, als Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks und gegen Aufpreis als Eigenbauunternehmer.

pfeil Wohngebäudeversicherung:

Versichert sind Sie vor Bezugsfertigkeit gegen Schäden durch Feuer (Rohbaufeuer-versicherung) und nach Bezugsfertigkeit zusätzlich gegen Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel.

pfeil Sorglospaket für Bauherren:

Zum umfassenden Bauherrensicherheitspaket gehören zudem, die im Festpreis enthaltene Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung, sowie die Übergabe einer Bank bzw. Versicherungsbürgschaft zur Absicherung der Baufertigstellung.

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