Baufinanzierungsangebote auf einen Blick:
Bonitätsprüfung:
Feststellung der Kreditwürdigkeit aller an der Finanzierung Beteiligten.
Dabei wird neben der materiellen Bonität, also der Einkommens- und Vermögenslage, auch die persönliche Bonität, also die Zahlungsmoral aufgrund bisherigen Verhaltens, geprüft.
Grundsätzlich werden hierzu entsprechende Schufa-Auskünfte eingeholt. Für die Kreditwürdigkeit ist ebenfalls wichtig, ob Sie das Objekt selbst nutzen (Eigennutzer) oder vermieten (Kapitalanleger) und ob Sie ihr Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit beziehen.
Unbedingter Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf zur Feststellung der Kreditwürdigkeit besteht, wenn einer der an der Finanzierung Beteiligten eine der folgenden Fragen mit „JA“ beantwortet:
Sind Sie:
- arbeitslos - im Erziehungsurlaub
- in der Probezeit
- in einem befristeten Anstellungsverhältnis
- beruflich selbständig
- von Ihrem Ehepartner getrennt lebend oder geschieden
- erwerbsunfähig verrentet
- älter als 64 Jahre?
In dem Falle ist die Kreditwürdigkeit des/der anderen Beteiligten entscheidend! Keine Kreditwürdigkeit besteht, wenn Eheleute in gesetzlichem Güterstand bzw. Allein-Antragsteller eine der folgenden Fragen mit „JA“ beantworten:
Wurden bzw. sind:
- Zwangsmaßnahmen beantragt (Konkurs, Vergleich, Pfändungen usw.)
- Eidesstattliche Versicherungen abgegeben
- Haft zu deren Erzwingung angeordnet
- Wechselproteste vorgekommen
- Sie weniger als 2 Jahre beruflich selbständig?
Bei nicht miteinander verheirateten Antragsstellern ist dann die Kreditwürdigkeit des/der anderen Beteiligten entscheidend!
Weiterer Beratungsbedarf besteht, wenn in den monatlichen Netto-Einnahmen Überstunden, Spesen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungsvergütungen, Kosten-erstattungen, Urlaubs-, Sonder- und Jubiläumszulagen, Erziehungsgeld bzw. den monatlichen Ausgaben Bürgschaften, Gehaltsabtretungen, Unterhalt enthalten sind.
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Baukostenermittlung:
Die Baukosten werden vollständig dargestellt und auf Plausibilität geprüft.
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Objektbewertung:
Zur Objektbewertung sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
Grundstück: Größe, Kaufpreis, Lage, Erschließungszustand
Haus: Baujahr, Wohnfläche, Keller, Dachausbau, Erker, Gauben
sonstige: Garagen, Stellplätze, Terrassen, Sonderbauteilen (Photovoltaikanlagen)
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Eigenmitteldarstellung:
(Eigenkapital, Eigenleistungen, Eigenkapitalersatz)
Zu Eigenmitteln zählen:
Eigenkapital:
- Bargeld, Bank-, Spar-, Bausparguthaben (soweit zuteilungsreif)
- Erlöse aus Verkauf von Wertpapieren
Eigenleistungen:
Durch Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn unentgeltlich erbrachte Leistungen, durch die entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können.
Achtung:
Können nur begrenzt als Eigenmittelersatz herangezogen
werden!
Eigenkapitalersatz:
Im weiteren Sinne rechnen zu den Eigenmitteln ein bereits
bezahltes Grundstück, bezahlte Baumaterialien und
Leistungen (z.B. Architekt, Statiker, Hausplanung...), Verwandtendarlehen,
Arbeitgeberdarlehen, Verwendung der Eigenheimzulage zur
Darstellung von Eigenkapitalersatz, Privatdarlehen (Bonität
vorausgesetzt!)
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Finanzierungsbedarfsermittlung:
Gesamtkosten - Eigenmittel = Finanzierungsbedarf
Nach Baukostenermittlung und Eigenmitteldarstellung muss sichergestellt sein, dass der Bedarf an Finanzierungsmitteln ausreicht, um die Baumaßnahme ohne Nachfinanzierung fertig zu stellen.
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Bestimmung der Finanzierungsbausteine:
Die Finanzierungsbausteine werden nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit (monatlicher Aufwand, gewünschte Laufzeit, Sondertilgungsmöglichkeiten, Zinsbindung / Zinsrisiko, Gesamt-kosten) ausgewählt.
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Sondertilgungen:
Sondertilgungen sind in fast allen Finanzierungsbausteinen möglich.
Sie sind nicht zu verwechseln mit der vollständigen Darlehenstilgung vor Ablauf der Zinsbindung.
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Bauförderung:
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Einbeziehung von Landesfördermitteln und Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau und erstellen die notwendigen Anträge.
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